geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschlie?lich einer Suchtkrankheit
Sind die Patienten geistig, seelisch oder behindert ? Oder haben Sie k?rperliche Beschwerden ?
Der Schaden, den die Betroffenen erleiden, muss erkannt werden
hast du mal eine Patientin gefragt ob Sie das Verh?ltnis als Schaden anseht ?
Ganz ehrlich h?rt sich das alles f?r mich etwas einseitig an. Das was ich aus euren Texten entnehme ist das er alleine sch?n deswegen Schuld ist weil er ein Mann ist. (Nein ich finde nicht gut was er macht, aber es ist sein Ding.)
Ich frage mich nur vorher ihr euch das Recht (Pflicht) nehmt etwaige Verbindungen des Lebens zu kontrollieren. Beide Personen befinden sich in einem freiwilligen Verh?ltnis, und beide Personen haben die F?higkeit SELBST-ZU-DENKEN.
Ich sage nicht das ihr nicht eure Meinung sagen sollt, aber traut ihr euch das?
Meine Kollegin hat Angst um ihren Arbeitsplatz und gibt den Frauen die Schult und schaut diese Frauen oft vorwurfsvoll an
F?llt das dann nicht eigentlich auch unter ? 174c STGB ? ("...Betreuungsverh?ltnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen l??t..."). Das habt ihr doch als Mitarbeiter auch. Da gibts doch ganz sicher auch ein ? f?r, welcher die Pflicht des Wegschauens regelt.
Gehts euch um etwas rechtliches - Dann tut etwas !
Mir stellt sich nur die Frage was das Thema euch spiegelt? So ganz gelassen tretet ihr dem ja nicht entgegen.
Auf dem Weg ins Licht w?rd ich erst einmal bei mir anfangen, dann bei mir, sp?ter bei mir und danach immer noch nicht bei anderen.
in diesem Sinne